Achtung: Die Lieferung innerhalb Wiens erfolgt frei Haus (Mindestbestellwert 80,- Euro). Darüber hinaus werden die tatsächlich anfallenden Versandkosten verrechnet.
A L L G E M E I N E
G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N
VINOPOLIS Handels- und Verlags GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von Waren durch die VINOPOLIS Handels- und Verlags GmbH (VINOPOLIS) mit dem Firmensitz und der Geschäftsadresse in 1190 Wien, Grinzingerstrasse 6.
1.2. Abweichende Bedingungen des Käufers haben nur Gültigkeit, wenn VINOPOLIS Ihnen schriftlich und firmenmäßig gefertigt zustimmt.
1.3. Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Käufer mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und an sie gebunden.
2. Preise
2.1. Die Preise gelten ab Lager von VINOPOLIS ohne Abzug und verstehen sich incl. Umsatzsteuer. Alle durch den Verstand entstehenden Spesen, einschließlich allfälliger Ein- bzw. Ausfuhrabgaben, trägt der Käufer.
Die Zustellung innerhalb Wiens erfolgt ab Einhaltung des Mindestbestellwertes von Euro 80,- kostenlos. Für alle anderen Zustellorte werden die tatsächlich anfallenden Zustellkosten in Rechnung gestellt.
2.2. Die in Katalogen, Prospekten, Preislisten etc angegebenen Preise sind – soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes angegeben ist – stets freibleibend. Für Nachbestellungen sind die Preise unverbindlich.
2.3. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung verändern, so ist VINOPOLIS berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Diese Anpassungsmöglichkeit besteht gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ausdrücklich nicht.
3. Zahlung und Anzahlung
3.1. Der Kaufpreis ist spätestens bei Lieferung der Ware fällig. Dies gilt auch für Teillieferungen, bei denen der Kaufpreis für die jeweils gelieferten Teilmengen zu bezahlen ist.
Ist Lieferung mit Zustellung vereinbart, so werden diese und eine allenfalls vom Käufer gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet. Das Entgelt dafür wird bei Lieferung der Ware fällig. Sofern der verrechnete Preis nicht bei Lieferung voll bezahlt wird, ist der Überbringer der Waren berechtigt, diese auf Kosten des Käufers wieder mitzunehmen. Gerechtfertige Reklamationen berechtigen den Käufer nicht zur Zurückbehaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages. Bei Geschäften mit Verbrauchern kann dieser seine Zahlung dann verweigern, wenn VINOPOLIS die Lieferung nicht vertraggemäß erbracht hat oder die Erbringung durch deren schlechte Vermögensverhältnisse, die dem Verbraucher zu Zeit der Vertragsschließung weder bekannt waren noch bekannt sein mussten, gefährdet ist. Bietet VINOPOLIS eine angemessene Sicherstellung an, so entfällt dieses Recht, die Zahlung zu verweigern.
3.2. VINOPOLIS behält sich das Eigentum an allen Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren vor.
3.3. Ist der Käufer mit der Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, so kann VINOPOLIS:
- die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben,
- eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen,
- den ganzen oder noch offenen Kaufpreis sofort fällig stellen (Terminverlust); dies gilt auch bei Vereinbarung einer Ratenzahlung mit dem Verbraucher unter der Voraussetzung, dass VINOPOLIS ihre Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens 6 Wochen fällig ist sowie VINOPOLIS den Verbraucher unter Androhung des Terminsverlustes und Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen erfolglos gemahnt hat,
- Verzugszinsen von 6 % über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank, mindestens 10 % pro Jahr, plus Umsatzsteuer verrechnen und
- bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
3.4. Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit dem Eingang der vollständigen Zahlung aufschiebend bedingt. Bei Bezahlung mit Gutscheinen kann für allfällige Restbeträge keine Gutschrift ausgestellt werden. Die Einlösefrist von Warengutscheinen/Einkaufsbons etc. richtet sich nach dem an den Warengutscheinen/Einkaufsbons etc. angegebenen Datum
3.5. Rabatte und Skonti gelten nicht für Subskriptionen, Raritäten, Auktionen, Gewinnspiele jeder Art oder bereits reduzierte Waren. Rabatte, Skonti sowie Aktionsangebote sind nur bei der Abnahme von üblichen Haushaltsmengen anwendbar.
3.6. Bei Verzug mit der Zahlung von Rechnungen bis zu einem Betrag von EUR 365,-- wird an den Käufer Mahnschreiben zur Zahlung des ausständigen Kaufpreises und einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Kaufpreises, mindestens jedoch EUR 7,30 gerichtet. Bezahlt der Käufer diesen Betrag bis zu dem im Mahnschreiben genannten Termin nicht, ist VINOPOLIS berechtigt, unverzüglich eine Mahnklage einzubringen.
4. Gefahrenübergang
4.1. Bei Selbstabholung der Ware durch den Käufer gehen Nutzung und Gefahr spätestens mit der Übergabe an der Kassa auf den Käufer über.
4.2. Bei Zustellung der Ware durch VINOPOLIS erfolgt die Übergabe an der Haustüre des Kunden und gehen Nutzung und Gefahr spätestens mit der Übergabe an den Kunden oder dessen Vertreter über.
5. Rückgabe der Ware
5.1. VINOPOLIS ist bis auf Widerruf bereit, bei ihr gekaufte Waren gegen Erstattung des vollen Kaufpreises unter folgenden Voraussetzungen zurückzunehmen: Die Rückgabe muss innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum originalverpackt, unbeschädigt und unter Vorlage der Originalrechnung erfolgen. Gekennzeichnete Aktionsangebote werden ausschließlich in der gekauften Gesamtmenge zurückgenommen. Die Rücknahme erfolgt zu dem zum Zeitpunkt des ursprünglichen Kaufs gültigen Preis. Die Erstattung des Kaufpreises erfolgt in Form einer Gutschrift. Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind Bestellwaren, Ausstellungsartikel, Restposten und Teilmengen aus Verpackungseinheiten, Teilmengen aus Sets.
5.2. Ist der Käufer ein Verbraucher im Sinne des Konsumenteschutzgesetzes und hat er seine Bestellung per Post, Telefon, Telefax, E-Mail oder über den Internet-Onlineshop aufgegeben, so kann er gemäß §§ 5e - 5h KSchG und in Abweichung von Punkt 5.1. innerhalb von sieben Tagen ab Lieferung schriftlich oder durch Rücksendung der Ware vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf keiner Begründung, sondern muss nur fristgerecht abgesendet werden. Der Käufer erhält gegen Rücksendung der Ware den bereits bezahlten Kaufpreis zurückerstattet, hat jedoch die Kosten der Rücksendung zu tragen.
6. Bestellungen, Lieferfrist, Lieferhindernisse, Rücktritt vom Vertrag
6.1. VINOPOLIS nimmt Aufträge per Telefon, Fax oder E-Mail von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr, oder auch außerhalb dieser Zeiten über den Internet-Onlineshop entgegen. Die Bestellzeiten können von VINOPOLIS entsprechend den Angaben in Werbeaussendungen bzw. im Internet-Onlineshop von Zeit zu Zeit geändert werden. Sofern Aufträge außerhalb der Bestellzeiten eingehen, gelten diese erst am Beginn der Bestellzeit am nächsten Werktag als zugegangen. Bei Auftragserteilung hat der Kunde einen gewünschten Liefertermin sowie einen Ersatztermin zu nennen. Der Kunde ist verpflichtet, zu diesen Terminen die ordnungsgemäße Übernahme der bestellten Ware sicherzustellen.
6.2. Die Lieferung erfolgt durch VINOPOLIS oder einen beauftragten Spediteur zu geschäftsübliche Zeiten. Im Fall der Nichtannahme von bestellter Ware ist VINOPOLIS berechtigt, den Ersatz der dadurch entstandenen Mahraufwendungen, wie z.B. frustrierte Transportkosten, zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn VINOPOLIS ihre Leistungen nicht vertragsgemäß erbringt.
6.3. Die Annahme von Bestellungen erfolgt unter Vorbehalt der Liefermöglichkeiten. VINOPOLIS behält sich vor, bei Überzeichnung eines Produktes den Bestellern auch geringere Mengen zuzuteilen. Wird die Lieferung oder die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist durch von VINOPOLIS nicht zu vertretende Umstände unmöglich, so erlischt die Lieferpflicht bzw. verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer dieser Hindernisse. Zu den von VINOPOLIS nicht zu vertretenden Umständen gehören insbesondere: Schwierigkeiten beim Bezug der Waren von Dritten, bei Subskriptionen, die verspätete Freigabe der Waren durch den Lieferanten von VINOPOLIS, Betriebsstörungen auch bei Lieferanten von VINOPOLIS, Verkehrsstörungen, Aussperrungen oder Streiks sowie in allen Fällen höherer Gewalt. Bei Geschäften mit Verbrauchern sind nur sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, zulässig. Dies gilt insbesondere für zumutbare Lieferüberschreitungen und dergleichen.
6.4. VINOPOLIS ist in den in Punkt 6.3. genannten Fällen berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder teilweise zurückzutreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Voraussetzung für den Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist dagegen ein von VINOPOLIS zu vertretender Lieferverzug trotz schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen.
6.5. Bei teilbaren Leistungen hat der Kunde kein Rücktrittsrecht betreffend lieferbare Teile, soweit Teile der Leistung erfüllbar und für den Käufer verwendbar sind. Unter den gleichen Voraussetzungen, bzw. wenn die restlichen Teile rechtzeitig nachgeliefert werden können, ist der Kunde nicht berechtigt, die Annahme von Teillieferungen zu verweigern.
6.6. Erklärt der Kunde ungerechtfertigt, am Vertrag nicht festhalten zu wollen („Storno“) und stimmt VINOPOLIS dem schriftlich zu, so hat VINOPOLIS bei Lagerware Anspruch auf 15 % des Kaufpreises als pauschalierter Mindestschadenersatz („Stornogebühr“). Bei Bestellware ist eine derartige Vertragsauflösung grundsätzlich ausgeschlossen.
6.7. Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen durch den Käufer bedürfen grundsätzlich der Schriftform. VINOPOLIS behält sich vor, auch Erklärungen in anderer Form anzunehmen, die dann aber erst mit der schriftlichen Bestätigung durch VINOPOLIS wirksam werden.
6.8. Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt abweichend von den Punkten 6.3. und 6.4., dass der Käufer nach Überschreitung der angegeben Ausliefertermine unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten kann.
7. Gewährleistung
7.1. Zusagen, wie über die Verwendbarkeit oder besondere Eigenschaften der Ware, oder Erklärungen der Angestellten von VINOPOLIS sind unverbindlich und stellen keine ausdrückliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, wenn sie nicht schriftlich erfolgen. Diese Klausel gilt nicht für Geschäfte mit Verbrauchern.
7.2. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass Mängel VINOPOLIS unverzüglich angezeigt werden, und zwar erkennbare Mängel sofort bei Übernahme, versteckte Mängel nach Entdeckung, und unter Vorlage der angebrochenen Ware und Originalrechnung. Diese Klausel gilt nicht für Geschäfte mit Verbrauchern.
7.3. Ein Gewährleistungsanspruch ist in jedem Fall mit dem Fakturenwert der gelieferten und mangelhaften Ware begrenzt.
7.4. VINOPOLIS erfüllt ihre Gewährleistungsverpflichtungen nach ihrer Wahl entweder durch Lieferung mangelfreier Ware, Verbesserung, Nachlieferung von Fehlmengen oder Rückabwicklung des Vertrages (d.h. Rückzahlung des Kaufpreises) innerhalb einer angemessenen Frist. Diese Klausel gilt nicht für Geschäfte mit Verbrauchern.
7.5. Handelsübliche oder geringfügige, technisch bedingte Abweichungen der Qualität, Quantität, Farbe, Größe, des Gewichtes, der Ausrüstung oder des Design stellen werden Gewährleistungsmängel noch Nichterfüllung des Vertrages dar.
7.6. VINOPOLIS haftet nicht für geschmacklich, farblich, materialmäßige und mustermäßige Übereinstimmung oder sonstige Übereinstimmungsmerkmale von nachbestellter Ware. Entsprechendes gilt für nach Muster bestellter Ware, soweit sich die Abweichung in den handelsüblichen technischen Grenzen hält.
7.7. Nach Verkostung, Konsumierung oder begonnener Ver- oder Bearbeitung der Ware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Diese Klausel gilt nicht für Geschäfte mit Verbrauchern.
7.8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges gemäß Pkt. 4.
7.9. Nach dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf den Kunden (Pkt. 4) stellt insbesondere Glasbruch keinen Grund für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden dar.
7.10. Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt an Stelle der Punkte 7.1 bis 7.4., dass der Kunde im Falle eines Mangels nach seiner Wahl Verbesserung, Austausch der Sache, angemessene Preisminderung oder Wandlung verlangen kann.
8. Haftung für Schadenersatz
8.1. VINOPOLIS haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an der Person.
8.2. Die Haftung ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit 10 % des Warenwertes begrenzt. Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer ist ausgeschlossen.
8.3. Für Geschäfte mit Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 8.2. nicht.
9. Abholung
9.1. Bei VINOPOLIS bestellte bzw. kommissionierte Ware ist innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung bzw. Kommissionierung abzuholen. Eine allfällige längere Lagerzeit bis zum maximal 4 Wochen muss vereinbart und EDV-mäßig auf dem Auftrag bzw. der Rechnung erfasst werden.
9.2. Wird die Ware innerhalb dieser Frist nicht abgeholt bzw. nicht übernommen, hat VINOPOLIS das Recht, entweder die Ware auf Gefahr des Käufers unter Anrechnung einer Lagegebühr von 5 % des Rechnungsbetrages pro angefangenen Monat plus Umsatzsteuer zu lagern und auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder aber nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an einen anderen Kunden weiterzuverkaufen, wobei in diesem Fall der Käufer eine sofort fällige Manipulationsgebühr von 10 % des Kaufpreises plus Umsatzsteuer zu zahlen hat.
10. Jugendschutz
10.1. Die Abgabe und die Zustellung von Wein und Spirituosen kann nur an Personen über 18 Jahren erfolgen. Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist VINOPOLIS berechtigt, Ware erst nach Legitimation durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu übergeben. Im Fall der berechtigten Verweigerung der Übergabe ist der Kunde zum Ersatz des tatsächlich entstanden Schadens verpflichtet (z.B. Kosten der Zustellung).
11. EDV-Verarbeitung und Kundendaten
11.1. Der Käufer stimmt zu, dass die im Kaufvertrag angeführten und bei der Registrierung bekannt gegebenen Daten über ihn unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der Kundenpflege verwendet.
12. Sonstige Bestimmungen
12.1. Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sind, hat dies nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages zu Folge. Der restliche Vertragsinhalt bleibt unverändert bestehen.
12.2. Erfüllungsort dieses Vertrages ist sowohl für VINOPOLIS als auch den Käufer Wien.
12.3. Zur Entscheidung aller im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien Floridsdorf (21. Bezirk) ausschließlich zuständig.
12.4. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.5. Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 12.3 nicht. Punkt 12.4 gilt mit Einschränkung, dass unter den Bedingungen des Art 5 des Europäischen Vertragsstatutsübereinkommens besondere Verbraucherschutzbestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, dem gewählten österreichischem Recht vorgehen können.